Wie funktioniert die BAFA vor Ort Beratung

hier in 5 Schritten erklärt

Findet, wie der Name schon sagt, bei Ihnen Zuhause statt.

Sie verschafft Ihnen einen Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und Ihrer Haustechnik. Die BAFA vor Ort Beratung findet Schwachstellen und erarbeitet Konzepte um diese zu beseitigen. 

Voraussetzung

Privatpersonen & kleinere und mittlere Unternehmen können die Förderung der BAFA in Anspruch nehmen, sofern die Immobilie mindestens 10 Jahre alt ist. 

Die Förderung muss von einem BAFA Energieberater beantragt werden. 

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Höhe der Förderung

Der Förderzuschuss beträgt 80% des Beratungshonorars bis zu einem maximalen Förderbetrag für Ein- & Zweifamilienhäuser von 1.300€ und für Mehrfamilienhäuser von 1.700€. 

Die Förderung zur Beratung wird unabhängig von durchgeführten Sanierungen gewährt. 

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Vor Ort Besichtigung

Nach Vorbesprechung und Beauftragung durch den Kunden werden vor Ort die Baupläne und Baubeschreibungen übernommen. Die Gebäudehülle wird einer eingehenden Prüfung unterzogen, sowie das persönliche Verhalten im Bezug auf den Energieverbrauch ermittelt.  

Erstellung des Gutachtens

Die ermittelten Daten werden in einem Gutachten zusammengefasst und ausgewertet. 

Es werden Sanierungsvorschläge erstellt und eine Kosten- Nutzenrechnung durchgeführt. Dabei fließen Faktoren wie baulich nötige Instandsetzungen und eigene Wünsche mit ein. 

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Vor Ort Beratung

Auf Grund des ermittelten Ist-Zustandes (Energieausweis) erhalten Sie mehrere Sanierungsvorschläge die Sie Zug um Zug zu einem KFW Effizienzhaus bringen. Dabei ist es unerheblich ob Sie die Sanierungsmaßnahmen einzeln oder in einem Zuge durchführen. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf mögliche Fördermittel als Zuschuss und/oder Kreditvariante. 

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Wir bieten noch viel mehr

Selbstverständlich beschäftigen wir uns nicht nur mit BAFA vor Ort Beratungen sondern sind auch bei den folgenden Punkten Ihr Ansprechpartner.

weitere Leistungen

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Ausstellung von Energieausweisen

Egal ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. Die Vorlage eines Energieausweises ist gesetzlich vorgeschrieben. Schon in der Annonce in Printmedien oder Internet, sind die wesentlichen Daten des Energieausweises anzugeben. In der Regel muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden, in einigen Fällen kann jedoch auch ein Energieverbrauchsausweis zulässig sein.


Wir erstellen diese Ausweise für Wohn- & Nichtwohngebäude.

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Beratung zu Fördermitteln und deren Beantragung

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt um einerseits unabhängige Energieberatungen durch einen Energie-Effizienz-Experten zu fördern, andererseits aber auch energetische Sanierungsmanahmen im Gebäudebestand durch Zuschüsse und/oder KFW Kredite zu ermöglichen.

Ziel ist das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Als anerkannter Energie-Effizienz-Experte beraten wir Sie hierzu gerne und stellen für Sie die nötigen Anträge.

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KFW Baubegleitung

Sobald Sie sich für eine zu fördernde Maßnahme entschieden haben, begleiten wir die korrekte Ausführung der Arbeiten und erstellen die nötigen Nachweise für die fördernde Stelle.

 

Diese Baubegleitung wird zusätzlich zur Maßnahme mit einem Zuschuss gefördert.

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Energetische Konzepte

Egal ob Neubau oder Sanierung, ein energetisches Gesamtkonzept, mit der Einbeziehung von regenerativen Energien, ist heutzutage unerlässlich und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben.

 

Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

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Visualisierung von Photovoltaikanlagen

Die Visualisierung einer Photovoltaikanlage beschreibt die Erstellung eines Anbieter unabhängigen Gesamtkonzeptes. Dies beinhaltet:

 

  • Erfassung des Strombedarfs
  • Erfassung der in Frage kommenden Dachfläche
  • Berechnung der PV-Generator Leistung
  • Auslegung der Wechselrichter
  • Auslegung optionaler Batteriespeicher
  • Berechnung des Eigenverbrauchs optional mit Einbeziehung einer Wärmepumpenheizung
  • Amortisationsprognose